Open-Source-Software kostet zunächst einmal nichts – außer Nerven und Zeit. Den Überblick zu behalten, wie welche Open-Source-Komponenten lizenziert werden müssen, kann dabei entgegen den ursprünglichen Erwartungen an quelloffene Software unter bestimmten Bedingungen zu einer komplexen Aufgabe werden. Denn allein die Tatsache, dass es sich um Open-Source-Software handelt, bedeutet noch lange nicht, dass es keinerlei lizenzrechtliche Fragen zu beachten gäbe.
Der IT-Rechtsspezialist Jyn Schultze-Melling von der Wirtschaftskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz beschäftigt sich seit längerem intensiv mit den Problemen des Einsatzes von Open-Source-Software in der Wirtschaft: „Eine der am weitesten verbreiteten Fehleinschätzungen in Bezug auf Open-Source-Software ist immer noch die Annahme, dass es sich dabei um Public Domain Software und damit gewissermaßen um ein kostenloses und vor allem rechtloses Gut handele“, fasst er seine Erfahrungen zusammen.
„Open-Source-Programmierer verzichten aber mitnichten auf die Geltendmachung ihrer Urheberrechte, sie gestalten diese nur in einer ganz speziellen Weise aus. Dabei wird denjenigen, die sich bestimmten Regeln unterwerfen, erlaubt, die Software samt Quellcode zu verwenden, weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Wer sich an diese Regeln nicht hält, geht das Risiko teurer Unterlassungsverfügungen ein und riskiert auch, auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.“
Die Probleme, die Unternehmen im Umgang mit Lizenzen proprietärer Software gewohnt sind, ergeben sich bei Open-Source zwar nicht, dafür gilt es andere Regeln zu beachten. Und auch diese sind teilweise recht komplex. Die GPL (General Public License) wurde als eine der ersten Open-Source-Lizenzen von dem Amerikaner Richard Stallman zum Schutz der Idee freier Software entwickelt. Sie erlaubte allen, die sich an die daran geknüpften Bedingungen hielten, die von Stallmann programmierte Software zu nutzen. Heute ist die GPL eine weit verbreitete Form der Lizenzierung von Open-Source-Software.
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