Der Chaos Computer Club (CCC) hat gravierende Probleme und Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von Wahlcomputern im Rahmen der hessichen Landtagswahl festgestellt. In mindestens einem Wahllokal habe der Rechner des niederländischen Herstellers Nedap nach Inbetriebnahme nicht ordnungsgemäß funktioniert. Erst nach einer Stunde sei ein Ersatzgerät bereitgestellt worden.
Außerdem berichtet der CCC von einem Fall, in dem der Wahlcomputer in der Nacht vor der Wahl im Privathaushalt eines Parteimitglieds gelagert wurde. Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Niedernhausen bestätigten den freiwilligen Wahlbeobachtern zufolge, dass dies „gängige Praxis“ sei und auf alle neun Wahlcomputer der Gemeinde zutreffe.
„Die Lagerung der Wahlcomputer über Nacht zu Hause bei Lokalpolitikern ist das Albtraum-Szenario für eine Innentäter-Manipulation, auch nach der Logik des hessischen Innenministeriums. So etwas haben selbst wir uns nicht vorstellen können“, sagte CCC-Sprecher Dirk Engling.
In zwei Wahllokalen sollen Wahlbeobachter vor Eintreffen des Wahlvorstands längere Zeit allein mit den bereits angelieferten Wahlcomputern gewesen sein. Nach eigenen Angaben hätten in dieser Zeit problemlos Manipulationen durchgeführt werden können. In der Gemeinde Obertshausen hingegen wurde den Beobachtern das Betreten der Wahlräume mit dem Hinweis auf eine mögliche Störung des Wahlbetriebes untersagt und mit Festnahme gedroht.
Kritiker werfen der Stimmabgabe mit Computern vor allem mangelnde Kontrollmöglichkeiten nach der Stimmabgabe vor. Während bei einem klassischen Wahlzettel nach der Wahl genau geprüft werden kann, wo der Wähler tatsächlich sein Kreuz gesetzt hat, kann bei einem Wahlcomputer nicht festgestellt werden, ob ein Tastendruck des Wählers zu der gewollten Stimmabgabe geführt hat. Dadurch ließen sich Manipulationen an den Geräten nicht nachweisen.
Hessens Wahlleiter Wolfgang Hannappel hatte auch klassische Verfahren wie die Briefwahl als theoretisch manipulierbar bezeichnet. Jedoch sei Hessen nicht der Kongo, so Hannappel. Das hessische Landesverfassungsgericht hatte vergangene Woche einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Hessen-Wahl abgelehnt.
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