Die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde hat anlässlich des Europäischen Datenschutztags die auf dem Schülerportal Spickmich.de angebotene Lehrerbewertung kritisiert. Die öffentliche Benotung der Lehrkräfte ist nach Ansicht der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich der Regierung von Mittelfranken nicht mit dem Bundesdatenschutz vereinbar.
Die durch die Online-Benotung verursachte Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Lehrer sei schwerer zu gewichten als die in diesen Fällen nur mit gewissen Abstrichen anzuerkennende Meinungsfreiheit, heißt es in dem Bericht (PDF) der Datenschützer. Somit stünden die schutzwürdigen Interessen der Lehrer den Internetveröffentlichungen von Spickmich.de entgegen. Dies habe zur Folge, dass die Benotungen rechtswidrig seien.
Das Oberlandesgericht Köln hatte Ende November 2007 eine andere Auffassung vertreten. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren sah das Gericht die Beurteilungen von Lehrern im Internet als rechtmäßig an. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Meinungsfreiheit der Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Lehrer einzuräumen sei.
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