T-Systems hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das gestern von der Bundesnetzagentur verhängte Verbot eines äußerst günstigen Flatrate-Tarifs für Kommunen eingereicht. Man wolle „alle rechtlichen Mittel zur Klärung ausschöpfen“, kündigte die Telekom-Tochter an.
Die Bundesnetzagentur hatte mit ihrer gestrigen Entscheidung dem Drängen von Telekom-Konkurrenten nachgegeben, die das T-VPN-Angebot nur durch massive Quersubventionierung innerhalb des Telekom-Konzerns ermöglicht sahen. T-Systems gewährte den Bündeltarif unter anderem rheinland-pfälzischen Gemeinden.
Der „T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz“ genannte Vertrag ermöglicht die Nutzung von 30 Kanälen für monatlich 483 Euro, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands- und Mobilfunkgespräche sowie DSL-Verbindungen. Rechnerisch kommt dies einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich.
T-Systems-Konzernsprecher Stefan König sagte heute, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht nachvollziehbar sei. Die EU-Kommission habe den Markt für Geschäftskunden ausdrücklich dereguliert. Die Netzagentur wolle dies offenbar nicht umsetzen und weiter einen liberalisierten Markt durchregulieren.
„Konkret hat die Behörde einen Geschäftskundenvertrag von T-Systems mit den kommunalen Spitzenverbänden in Rheinland-Pfalz untersucht. Aus Sicht von T-Systems hat die Netzagentur keine gesetzlichen Befugnisse dafür, solche kundenindividuellen Verträge zu überprüfen, da es sich in diesem Fall um einen Gesamtvertrag mit einem Umsatzvolumen von über einer Million handelt“, führte König weiter aus. Solche Verträge unterlägen nicht der Regulierung und müssten marktübliche Konditionen enthalten. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur betreffe ausdrücklich nicht andere Geschäftskundenverträge mit der öffentlichen Hand.
Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), der 55 Telekom-Konkurrenten vertritt, hatte dagegen gestern erklärt: „Hier hätte ein Flächenbrand gedroht, wenn das Angebot nicht gestoppt worden wäre. Uns liegen Informationen vor, nach denen nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch weitere Verwaltungen diese Dumpingangebote erhalten haben.“
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