Weiteres Thema auf der CeBIT 2008 ist Bezahlen per RFID. Die Uhr am Skilift kann leicht mit bestehenden Bezahlsystemen, wie Kredit- oder EC-Karte kombiniert werden. Eine aufladbare E-Purse, nach dem Prinzip der deutschen Geldkarte, wird in London, Moskau, Warschau und Seoul bereits erprobt.
Neue Datenschutzprobleme treten beim Einkaufen mittels RFID-Chip nicht auf. Die gekaufte Ware wurde schon immer erfasst, ganz gleich, ob per Handeingabe, Strichcode (EAN) oder RFID. Zahlt der Kunde nicht bar, kann ihm die Ware zugeordnet werden, unabhängig davon, ob die Kreditkartendaten per Magnetstreifen oder RFID erfasst werden.
Bild 3: RFID-Chips in
Staubkorngröße
(Foto: Hitachi)
Interessant sind dieses Jahr RFID-Chips in der Größe eines Staubkorns. Führend auf diesem Gebiet ist Hitachi. Zusammen mit der EZB entwickelt dieser Hersteller ein System zur Kennzeichnung von Geldscheinen.
Nur einer von vielen Aspekten ist die Fälschungssicherheit. Zwar lassen sich auch diese RFID-Chips früher oder später nachbauen, jedoch kann ein falscher Geldschein an jeder Kasse erkannt werden, wenn seine Seriennummer bei der EZB nicht bekannt ist. Blüten mit kopierter Seriennummer werden entdeckt, wenn sie etwa innerhalb von wenigen Minuten von Hamburg nach Athen gewandert sein sollen. Letzteres hindert die Fälscher allerdings zunächst nicht daran, Blüten in Umlauf zu bringen.
Für den Bargeldnutzer ergeben sich viele praktische Vorteile. Zwei aneinander heftende Geldscheine werden von der Kasse sofort erkannt. Der mehrfach vom Parkautomat abgewiesene und wieder ausgespuckte Fünf-Euro-Schein gehört der Vergangenheit an.
Gehören Kassen mit RFID-Leser erst einmal zum Standard, kann jeder Geldschein einzeln erfasst werden. Bankräubern wird die Beute per Mausklick unbrauchbar gemacht.
Obwohl Geldscheine nicht mit Personen in Zusammenhang gebracht können, gibt es dennoch eine Menge datenschutzrechtliche Fragen. Insbesondere die Möglichkeit der Wegverfolgung von Geldscheinen steht in der massiven Kritik vieler Datenschützer.
Viele andere Einsatzmöglichkeiten des RFID-Staubs sind denkbar. So lässt sich beispielsweise die Echtheit von Steuerbescheiden seit der Erfindung des Farbkopierers nicht mehr am grünen Aufdruck validieren. Die „elektronische Papierrechnung“, die von der Buchhaltung nur vor den Leser gehalten werden muss, bleibt allerdings zunächst Zukunftsmusik, da die Nano-Transponder nur einmalig vom Hersteller beschrieben werden können.
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