Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Amtsgericht Berlin Mitte mit Beschluss vom 10. Januar 2008 das Bundesjustizministerium aufgefordert, die Speicherung personenbezogener Daten wie IP-Adresse über die Website des Ministeriums abzustellen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung ordnete das Gericht die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder eine ersatzweise Inhaftierung von bis zu sechs Monaten gegen die Dienstherrin Brigitte Zypries an.
Damit bestätigte das Gericht ein Urteil vom März 2007, das die Protokollierung personenbezogener Daten der Besucher des Informationsportals des Bundesministeriums für Justiz untersagte. Darin sahen die Richter eine „Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ und einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der Nutzer.
Die Bundesministerien und die angeschlossenen Behörden hatten bisher immer erklärt, Daten wie IP-Adressen speichern zu müssen, weil die Webseiten der Bundesverwaltung kontinuierlichen Angriffen aus dem Internet ausgesetzt seien. Das Gericht sah Sicherheitsbedenken jedoch nicht als ausreichenden Grund für die Datenspeicherung an. Dabei berief sich die Kammer auf das Telemediengesetz (TMG), das die Vorratsdatenspeicherung durch die Betreiber von Internetdiensten untersagt.
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