Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) hat Studi-VZ aufgrund angeblich rechtswidriger Datenschutzregeln abgemahnt. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass sich das Studentenportal seine umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit nur einem Klick bestätigen lässt. Daraus sei zudem nicht ausreichend ersichtlich, welche Informationen erhoben und wie diese weiterverwendet würden.
Studi-VZ hat zwei Wochen Zeit, um eine schriftliche Unterlassungserklärung hinsichtlich des bemängelten Umgangs mit Nutzerdaten abzugeben. Eine Sprecherin der Studenten-Community bestätigte den Eingang der Abmahnung und erklärte, dass die Rechtsabteilung das Schreiben derzeit prüfe.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es zwingend erforderlich, dass die Studi-VZ-Mitglieder die Möglichkeit erhalten müssen, den gezielt eingesetzten Werbemaßnahmen bewusst zuzustimmen. Dazu sollte die Zustimmung zu den Klauseln jeweils einzeln abgefragt werden. Unklar sei zudem, über welches Medium das Portal Werbung verschicke: „Wie es derzeit in der Datenschutzerklärung steht, ist auch Werbung per E-Mail, SMS oder Telefon erlaubt“, sagte VZBV-Juristin Carola Elbrecht.
Studi-VZ wies die Kritik mit dem Hinweis zurück, dass man für Werbung nur E-Mails und den internen Nachrichtendienst verwende. Werbung per SMS und Telefon sei hingegen ausgeschlossen. Die Nutzer könnten zudem den Empfang personalisierter Werbung über ihre individuellen Einstellungen verhindern.
Im Dezember 2007 hatte die Holtzbrinck-Tochter ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert, um die persönlichen Angaben der Mitglieder und Anwenderprofile für personalisierte Werbung nutzen zu können. Damit zog sich das Portal den Ärger vieler Mitglieder zu: Über 4 Millionen protestierten gegen die Werbemaßnahmen.
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