Die IT-Branchenverbände Bitkom und Eco haben das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung begrüßt. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen.
In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet hatte. Dieses erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil gilt auch als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung der Online-Durchsuchung.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco forderte Bund und Länder auf, jetzt entsprechende Gesetzgebungsverfahren zurückzustellen und zunächst gründlich über die Risiken und Probleme dieser Ermittlungsmethode nachzudenken. „Die Politik darf jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen und gleich morgen nach Wegen suchen, das Verdikt aus Karlsruhe listenreich zu umschiffen“, sagte Eco-Vorstand Michael Rotert.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil erstmals ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Das sei aber nicht schrankenlos, hieß es in Karlsruhe. Dennoch sieht der Bitkom darin eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik.
„Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, sagt Rohleder. Deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. „Es sollte sichergestellt werden, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen trifft: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen.“
Eine Durchsuchung von Servern der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Durchsuchung lehnt der Bitkom-Hauptgeschäftsführer ab: „Das bringt wenig und schadet nur.“ Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln. Eco-Vorstand Rotert fürchtet bei Spähangriffen auf Provider einen „erheblichen Imageschaden“ für die Anbieter, weil sie auf die Integrität ihrer Systeme angewiesen seien.
Auch sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen einzubauen – zum Beispiel in Virenschutzprogramme. „Kriminelle können mit einem Mausklick auf ausländische Anbieter von Virenscannern und Firewalls ausweichen“, so Rohleder. Zudem müssten Anbieter auf dem deutschen Markt Nachteile befürchten, weil eine Sicherheitssoftware mit offizieller Hintertür wenig attraktiv sei.
Laut einer Forsa-Untersuchung im Auftrag des Bitkom, bei der über 1000 Bürger ab 14 Jahren befragt wurden, ist die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen uneinheitlich: 48 Prozent der Deutschen lehnen sie ab, 46 Prozent sind mit der Methode einverstanden und 4 Prozent unentschieden. „Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet“, so Rohleder.
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