Das Bundesverkehrsministerium hat die Regelungen zum Betrieb elektronischer Geräte in Flugzeugen aktualisiert: Die Neufassung stellt es den Fluggesellschaften ab sofort frei, über die Handybenutzung an Bord zu entscheiden. Allerdings müssen die Flugzeuge bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte in Berlin: „Wir reagieren auf neueste technische Standards und beschreiben nun die rechtliche Voraussetzung für den Betrieb von Handys in Flugzeugen. Die tatsächliche Entscheidung, ob Passagiere während des Fluges telefonieren dürfen, liegt jedoch bei den Fluggesellschaften.“
Die Neufassung der Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (Luft-EBV), die sich an neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen orientiert, ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Grundsätzlich bleibe der Betrieb von Mobiltelefonen in Flugzeugen verboten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums.
Die Verordnung lasse unter bestimmten Voraussetzungen jedoch Ausnahmen zu. Beispielsweise müsse ein Flugzeug mit einer Umschaltstation wie dem von der europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zugelassenen On-Air-System ausgestattet sein. Außerdem sei für den Handybetrieb an Bord eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Flugzeugherstellers erforderlich.
Die neue Luft-EBV erlaubt auch erstmals die Nutzung von Laptops, die während des Fluges per WLAN eine Internetverbindung zu einem im Flugzeug installierten Hotspot aufbauen. Auch der Betrieb von nicht absichtlich sendenden Geräten wie Ipods, Gameboys und Digitalkameras ist laut der Verordnung im Reiseflug unbedenklich.
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