Fast ein Drittel aller Webangebote im britischen Online-Handel entsprechen nicht der gängigen Rechtslage. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Office of Fair Trading (OFT), die über 500 Websites auf die Einhaltung von Verbraucherschutzrechten untersucht hat.
Konkret stellte sich heraus, dass 31 Prozent der analysierten Angebote Mängel in Bezug auf die Rückerstattung des vollen Betrages für Umtauschware aufwiesen, einem wesentlichen Teil des europäischen Rechts für den Versandhandel. Zudem seien auf rund 40 Prozent der Handelsseiten keine ausreichend transparent dargestellten Preismodelle für Konsumenten zu finden.
Besonders problematisch sei es, dass vielfach keine oder nur unzureichende Informationen über zusätzlich anfallende Gebühren gegeben würden. Das OFT schätzt, dass aufgrund derartiger Mängel für britische Online-Shopper rund 100 Millionen Pfund pro Jahr an unerwarteten Kosten anfallen.
Laut der OFT-Untersuchung weisen 14 Prozent der britischen E-Commerce-Seiten keine Postadresse im Impressum aus. Etwa 15 Prozent anthalten keine ausreichenden Informationen über das Recht des Kunden, eine Bestellung noch sieben Tage nach Erhalt der Ware rückgängig machen zu können. „Wir wollen alle Online-Händler dazu aufrufen, derartige Mängel, die nicht mit dem Gesetz vereinbar sind, auf ihren Webites zu beheben“, so die OFT.
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