Die vier großen Majorlabels EMI, Universal, Warner Music und Sony BMG haben gemeinsamen Klage gegen den größten irischen Internetprovider Eircom eingereicht. Die Musikkonzerne wollen den Provider dazu zwingen, einen Filter in sein Netzwerksystem zu integrieren, der einen illegalen Datenaustausch unterbindet.
Für die Kläger hat das aktuelle Gerichtsverfahren einen hohen Stellenwert, weil der Fall zu einem Musterprozess werden könnte. Eine Verurteilung der größten Providergesellschaft Irlands wäre für die Musikindustrie eine Bestätigung ihrer bisher verfolgten Strategie und könnte sie ermutigen, weitere Verfahren gegen andere Zugangsanbieter anzustrengen.
Auch in Deutschland fordert die Musikindustrie mehr Kooperation der Internetprovider beim Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt. „Deutschland ist ebenso ein Land der Kultur wie der Hochtechnologie. Beides darf nicht im Widerspruch zueinander stehen“, sagt Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie.
Breitbandinhalte wie Musik oder Filme seien der Motor für die Verbreitung schneller Internetanschlüsse. Während die Internetprovider von der Musik- und Filmindustrie profitierten, entzögen sie sich beim Kampf gegen die Internetpiraterie der Verantwortung. Es sei zwar durch massiven juristischen Druck gelungen, Piraterie in Deutschland einzudämmen, langfristig könne die strafrechtliche Verfolgung einzelner Urheberrechtsverletzungen allerdings nur eine Zwischenlösung sein.
Gorny verweist auf Regierungsinitiativen in Frankreich und England, wo die Provider über den Versand von Warnhinweisen bis hin zur Abschaltung von Internetanschlüssen in die Pflicht genommen werden sollen. „Gelingt es anderen europäischen Ländern, die Internetpiraterie effizient zu bekämpfen, während Deutschland sich weiter im juristischen Dickicht verheddert, wird das erhebliche Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten deutschen Kreativwirtschaft haben.“ Dabei gehe es aber nicht – wie oft behauptet – um eine permanente, flächendeckende Überwachung der Internetnutzung oder gar Zensur. Bei nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen sollten die Provider einfach nur ihre AGBs anwenden, so Gorny.
„Dieses Anliegen der Musikindustrie ist nicht neu, aber dafür falsch“, sagt Kurt Einzinger, Präsident des europäischen Verbandes der Internet Service Provider Euro-ISPA. Der Grund für die Absage an derartige Pläne sei klar: „Internetprovider sind für die Inhalte von Drittanbietern nicht selbst verantwortlich.“
Zudem könne die Rolle der Provider nicht generell festgelegt werden, da sie oft lediglich eine reine Druchleitungsaufgabe wahrnähmen. „Die E-Commerce-Richtlinie der EU unterscheidet klar zwischen Host- und Access-Providern. Die zweite Gruppe hat gar keine Möglichkeit, konkrete Webinhalte einzusehen“, erläutert Einzinger. Auch aus technischer Sicht sei eine Filterfunktion für die Provider derzeit nicht gut umsetzbar. „Es gibt immer Möglichkeiten, derartige Filtersystem zu umgehen.“
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