Das Europäische Patentamt hat in einer erst jetzt bekannt gewordenen Entscheidung Googles Widerspruch zur Ablehnung des Markennamens Gmail zurückgewiesen. In der Begründung hieß es, Gmail sei der bereits registrierten Marke G-Mail des deutschen Unternehmers Daniel Giersch zu ähnlich.
„Es besteht die Gefahr der Verwechslung“, hieß es in der Begründung der EU. „Das gemeinsame Element Gmail verleiht beiden Marken eine visuelle, phonetische und konzeptionelle Gemeinsamkeit.“ Giersch betreibt unter gmail.de einen Dienst, der eine Kombination von elektronischer und physischer Post schaffen soll.
In der ersten Instanz hatte die Behörde im Januar 2007 gegen Google entschieden, worauf das Unternehmen seinen Webmail-Service in Google Mail umbenannte. Den selben Namen muss Google auch in Großbritannien verwenden, aufgrund eines dort geführten Rechtsstreits.
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…