Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) fordert im Zuge der vergangenes Jahr angestoßenen Föderalismusreform die Informationstechnik (IT) im Grundgesetz zu verankern. „Wir müssen eine neue verfassungsrechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der IT schaffen, um den schnellen Innovationsrhythmus der IT nicht durch langwierige bürokratische Entscheidungsprozesse zu blockieren“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums.
Schäuble hat den Vorsitzenden der Föderalismuskommission II von Bundestag und Bundesrat, Peter Struck (SPD) und Günther Oettinger (CDU), drei explizite Schwerpunkte für die Föderalismusreform genannt: Zum einen wolle er die IT-Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf neue Beine stellen, die gemeinsam mit den Kommunen jährlich rund 17 Milliarden Euro für IT ausgäben. Trotz dieser gewaltigen Summe könne die Qualität auf vielen Gebieten noch besser werden. Eine sichere länderübergreifende IT-Netzinfrastruktur sei beispielsweise ebenso wenig gewährleistet wie die Interoperabilität der unterschiedlichen IT-Systeme der Verwaltungen.
„Die Informationstechnik ist die zentrale Infrastruktur des 21. Jahrhunderts und gehört ins Grundgesetz“, so Schäuble. „Was die Eisenbahn für das 19. und die Luftfahrt für das 20. Jahrhundert, ist die IT für unser Jahrhundert: Sie revolutioniert unsere Art zu arbeiten, zu leben und zu kommunizieren. Eisenbahn und Luftverkehr stehen schon im Grundgesetz, die IT muss sich dort auch wiederfinden.“
Zum zweiten macht er den Vorschlag, neue Instrumente der Verwaltungskooperation einzuführen. Schließlich könne sich die Verwaltung im föderativen Staat heute immer weniger in den getrennten Zuständigkeitsbereichen von Bund und Ländern vollziehen, weil auch die zu lösenden Probleme über die Grenzen der Verwaltung von Bund und Ländern hinausreichten. Dagegen setzte er die Annahme, dass sich standardisierbare Geschäftsprozesse der Verwaltung (etwa interne Dienstleistungen, Statistik) mit Hilfe der IT noch weiter automatisieren ließen. Sie könnten auch in Dienstleistungszentren gebündelt und auf diese Weise in höherer Qualität und zu deutlich geringeren Kosten bereitstehen.
Schäubles dritter Vorschlag zielt auf die Ausweitung der Leistungsvergleiche zwischen Verwaltungen (Benchmarking), um Kosten, Leistungen und Qualität von Verwaltungen transparent zu machen, sodass sie in einen Wettbewerb um die beste Lösung treten können. Dazu erklärte er: „In Deutschland fehlt es vielfach noch an einer Vergleichskultur, nämlich an der Bereitschaft der Verwaltungen, sich dem Wettbewerb und der öffentlichen Diskussion über Leistungen und Kosten zu stellen. Deshalb brauchen wir eine verfassungsrechtliche Verpflichtung von Bund und Ländern, Vergleichsstudien zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen durchzuführen und zu veröffentlichen.“
Von der Umsetzung seiner Vorschläge verspricht er sich „am Ende auch Effizienzgewinne in Milliardenhöhe“. Sie sollen den finanziellen Handlungsspielraum der öffentlichen Hand erweitern und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten sollen.
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