Vorratsspeicherung: „Aufstand der Anständigen“ gefordert

Die Wirtschaftsinitiative „no abuse in internet“ (Naiin) warnt vor Euphorie nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung: „Wenn das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren eine ähnliche Argumentation an den Tag legt, ist es um unser Werteverständnis in puncto Rechtsstaat und Unschuldsvermutung geschehen“, kritisiert Arthur Wetzel, Präsident von Naiin.

Die Karlsruher Richter hatten im Rahmen ihrer Eilentscheidung zwar den Zugriff auf die vorrätig gehaltenen Daten durch die Strafverfolgungsbehörden beschränkt, deren Speicherung wird aber vorerst weiterhin zugelassen. Naiin sieht darin eine pauschale Verdächtigung aller Bürger. Die Initiative betont außerdem, dass entgegen der öffentlichen Wahrnehmung die umfassende Speicherung von Online-Verbindungsdaten wie IP-Adressen, die ab 2009 laut Gesetz erfolgen muss, auch Rückschlüsse auf die aufgerufenen Web-Inhalte zulasse.

„Wir hoffen – im Hinblick auf die Geschichte dieses Landes – auf einen Aufstand der Anständigen unter den Bundestagsabgeordneten, die sich der Tatsache bewusst sein sollten, dass derlei ausufernde Überwachungsmaßnahmen eher ein Instrument von Unrechtsregimen und Diktaturen denn von Demokratien sind“, so Arthur Wetzel, Präsident von Naiin.

Die Initiative, die von Anfang an ein erklärter Gegner des Gesetzes war, fordert dessen Stopp durch den Bundestag, da sie sich maßgebliche Änderungen durch die Karlsruher Richter im Hauptverfahren nicht erwartet: Sie blieben ihrer Argumentation aus Eilentscheidungen in der Regel treu. „Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Deutschen mehrheitlich weder Terroristen noch Kinderporno-Konsumenten sind. Es ist traurig, dass ausgerechnet die Vertreter unseres Volkes offenbar anders darüber denken“, erklärt der Naiin-Präsident.

Neben moralischen dürften aber auch wirtschaftliche Gründe für die klare Absage an das Gesetz sprechen: Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco) hatte im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses festgestellt, dass die Ausweitung der klassischen TK-Überwachung und die Vorratsdatenspeicherung nach konservativer Schätzung Kosten von 241,8 Millionen Euro allein für die Anschaffung von Hard- und Software verursache. Im Gegensatz zum Naiin, in dem beispielsweise der Hosting-Anbieter Strato Mitglied ist, begrüßte der Eco den Entscheid der Karlsruher Richter jedoch, er „weise in die richtige Richtung“.

ZDNet.de Redaktion

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