Microsoft hat einen Gerichtsprozess in letzter Instanz gegen einen Spam-Versender gewonnen, der unter Verwendung gefälschter Hotmail-Accounts unerwünschte Werbung für pornografische Webseiten verschickt hatte. Der Spammer wurde auf Antrag von Microsoft zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Zuvor wurde gegen den Spammer bereits eine Geldstrafe von 10.000 Euro verhängt.
Es ist das erste Mal, dass in Deutschland ein Versender von Spam-E-Mails wegen Markenverletzung durch Verwendung gefälschter Absenderadressen rechtskräftig gerichtlich belangt werden konnte. Da der Versand von Spam-E-Mails an sich nach deutschem Recht kein Strafbestand ist, bezog sich Microsoft in der Anklage auf das Markengesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine einstweilige Verfügung, die Microsoft als Betreiber der E-Mail-Plattform Hotmail bereits im Dezember 2003 gegen den Spam-Versender aus Schleswig-Holstein erwirkt hatte. Das Landgericht Freiburg hatte danach auf Antrag von Microsoft am 13. Januar 2006 den Spammer zu einer Ordnungsgeldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt, weil dieser seine Aktivitäten fortsetzte.
Nachdem Microsoft bereits vor dem Landgericht Mannheim und Oberlandesgericht Karlsruhe gewonnen hatte, legte der Porno-Spammer Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Diese Beschwerde wurde am 19. März 2008 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Der Spam-Versender muss nun neben dem Ordnungsgeld auch die Prozesskosten des gesamten Verfahrens tragen und Schadensersatz wegen der begangenen Markenverletzungen leisten. Sollte er das illegale Versenden von Spam E-Mails fortsetzen, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
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