Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat als unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission neue Vorschläge zum Datenschutz bei Suchanbietern vorgelegt. Laut dem am Freitag veröffentlichten 29-seitigen Bericht sollen zukünftig personenbezogene Daten aus Suchanfragen nur sechs Monate gespeichert werden.
Umfang und Dauer einer Datenspeicherung will die Arbeitsgruppe grundsätzlich auf „berechtigte Verwendungszwecke“ und „nachgewiesen notwendige Zeiträume“ begrenzen. IP-Adressen sollen nicht mehr mit Daten über Suchanfragen gespeichert und die Informationsrechte der Anwender über die erfassten Daten ausgeweitet werden.
Auch wenn die Vorschläge der Arbeitsgruppe keinen gesetzgebenden Charakter haben, wird doch erwartet, dass sie als Grundlage für kommende Datenschutzrichtlinien der EU genutzt werden. Versuche der Suchanbieter, ihre Vorgehensweise mit der Verbesserung von Suchtechnologien oder der Unterstützung von Ermittlungsbehörden zu rechtfertigen, wiesen die Datenschützer zurück. Ihrer Ansicht nach begründen diese Argumente nicht die derzeit praktizierte massive Datensammlung.
Im Juni letzten Jahres hatte der Marktführer Google auf Kritik aus Europa reagiert und seine Datenschutzrichtlinie überarbeitet. Das Unternehmen reduzierte die Speicherdauer für Nutzerdaten von zwei Jahren auf 18 Monate.
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