Europäische Bürgerrechtler protestieren gegen Vorratsspeicherung

43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus elf EU-Mitgliedsstaaten haben den Europäischen Gerichtshof in einem heute veröffentlichten Schriftsatz gebeten, die EU-Richtlinie zur Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens von 494 Millionen Europäern für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären. Zu den 43 Unterzeichnern des Schriftsatzes gehören Datenschutzverbände, Internetprovider, Telefonseelsorge sowie Journalisten- und Presseverbände.

Die Organisationen nehmen Bezug auf eine bereits 2006 gegen die Vorschrift erhobene Nichtigkeitsklage Irlands. Sie weisen darauf hin, dass die Richtlinie neben den von Irland genannten formellen Gründen vor allem auch inhaltlich rechtswidrig sei. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz.

„Während ihre abschreckende Wirkung unserer Gesellschaft großen Schaden zuzufügen droht, erscheint ihr Nutzen insgesamt gering. Eine Vorratsdatenspeicherung kann nur in wenigen und meist wenig bedeutsamen Fällen den Rechtsgüterschutz verbessern. Eine dauerhafte Auswirkung auf das Kriminalitätsrisiko ist hingegen nicht zu erwarten.“

Die Maßnahme führe dazu, dass „die Bürger ständig befürchten müssen, dass ihre Kommunikationsdaten zu einem späteren Zeitpunkt zu einer falschen Verdächtigung führen oder von staatlicher oder privater Seite missbraucht werden könnten.“ Aus diesem Grund gefährde die Vorratsdatenspeicherung die unbefangene Kommunikation der gesamten Gesellschaft.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung war 2006 mit der Stimme von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beschlossen worden. Der Richtlinie zufolge müssen Telekommunikationsanbieter speichern, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. CDU, CSU und SPD hatten das Vorhaben Ende letzten Jahres trotz vielfältiger Warnungen und breiter Proteste in Deutschland umgesetzt. In der Folge hatten über 34.000 Menschen dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben.

ZDNet.de Redaktion

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