Laut Foren-Beiträgen mehrerer Congstar-Kunden hat der Mobilfunk-Discounter Ende vergangenener Woche ohne Vorwarnung zahlreiche Flatrate-Verträge gekündigt. In den Kündigungsschreiben soll den Betroffenen ohne Angabe von Gründen mitgeteilt worden sein, dass ihr Vertrag zum 1. Mai aufgelöst werde.
Den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Sprechtarif zufolge ist die Auflösung des Vetrags rechtens. Unter Punkt 14.1 heißt es dort, dass „das Vertragsverhältnis über die Standardleistungen für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Schluss eines jeden Monats kündbar ist“.
Nach Kundenangaben scheinen aber nur diejenigen von Kündigungen betroffen zu sein, die eine SMS-oder Sprach-Flatrate gebucht und fleißig genutzt haben. In den AGBs wird die Nutzung der Dienste allerdings nicht eingeschränkt.
Auch Arcor hat einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zufolge Kunden mit Kündigung gedroht, die einen internationalen Billigtarif nutzen. Anwender mit der Auslands-Flatrate „International Flat 1“, die mehr als zwei Stunden täglich ins Ausland telefonieren, erhalten von dem Telekommunikationsanbieter ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, weniger Telefonate zu führen oder die Flatrate zu kündigen.
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