Nach monatelangen Auseinandersetzungen haben sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf gesetzliche Regeln für Online-Durchsuchungen geeinigt. Bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern soll das Bundeskriminalamt (BKA) in Zukunft private Computer überwachen dürfen.
Nach Angaben eines Sprechers des Innenministeriums verständigte man sich darauf, dass die Überwachung privater Rechner nicht durch Manipulation der Computer vor Ort ermöglicht werden darf. Zur Installation von Spähprogrammen darf die entsprechende Wohnung demnach nicht betreten werden. Dem BKA wird lediglich das Recht zur Online-Durchsuchung per Kabel eingeräumt. Der Gesetzesentwurf mit erweiterten Befugnissen des Bundeskriminalamts zur Bekämpfung des Terrorismus werde nach Abschluss der Ressortabstimmung an die Länder geschickt, so der Sprecher. Der Entwurf könne dem Bundeskabinett vor der Sommerpause vorgelegt werden.
Die SPD bleibt skeptisch. Ihr innenpolitischer Experte Klaus-Uwe Benneter sagte gegenüber der Berliner Zeitung, die Fraktion werde sich genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimme. Es müsse regelmäßig überprüft werden, ob das Gesetz richtig angewendet werde. Außerdem müssten Betroffene im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werden, dass ihr Computer überwacht worden sei. Die SPD behalte sich einen Einspruch vor.
Auch die Opposition äußerte Kritik. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth bezeichnete den Kompromiss als „Gift für den Rechtsstaat“. Die große Koalition versuche unbelehrbar, in Richtung präventiver Überwachungsstaat zu gehen.
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