Premiere hat als Reaktion auf das Urteil angekündigt, umfangreiche Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Dabei will es der Münchener Pay-TV-Anbieter nicht bei Hersteller, Importeuren und Händlern belassen, sondern auch „Endkunden strafrechtlich zur Verantwortung ziehen“, kündigt Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere, an.
Der nicht gewerbsmäßige Besitz eines solchen Receivers ist zwar keine Straftat nach §95b UrhG, jedoch nach §5 ZKDSG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bedroht. Offensichtlich nicht betroffen von der einstweiligen Verfügung sind Receiver, die ohne jede Funktion für Pay-TV-Emulation ausgeliefert werden, für die man jedoch im Internet „inoffizielle“ Firmware-Versionen herunterladen kann. Dazu zählt unter anderem der Open-Source-Receiver „Dreambox„.
Weiterhin sagte Seger, dass sich der Kauf eines solchen Receivers ohnehin nicht gelohnt habe, da die entsprechenden Sicherheitslücken noch in diesem Quartal geschlossen würden. Nach dem anstehenden Kartentausch werde der Empfang des Premiere-Programms mit einem „Emulator-Receiver“ nicht mehr möglich sein.
Schwarzsehen sei kein Kavaliersdelikt, so Seger weiter. Seit Auftauchen der Zehnder-Receiver sei das Abonnentenwachstum so stark gebremst worden, dass Premiere ein Sparprogramm in zweistelliger Millionenhöhe habe auflegen müssen.
Betroffen seien auch seriöse Hersteller von Receivern, die von der illegalen Konkurrenz bedroht würden. Schlussendlich bedeuteten Receiver mit Pay-TV-Emulator, die fast ausnahmslos aus Asien stammten, den Abbau von Arbeitsplätzen in Deutschland.
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