Am vergangenen Wochenende hat die ARD ihr Onlineangebot um eine so genannte Mediathek erweitert. Ähnlich wie beim ZDF ermöglicht die vorerst als Testversion gestartete Website, Programme aus dem Hörfunk- und TV-Angebot des öffentlich-rechtlichen Senders zeitunabhängig abzurufen.
Laut ARD wurden zum Start der Testversion über 600 Radio- und rund 60 TV-Sendungen als RSS-Feed online gestellt. Die Programme unterliegen einer redaktionellen Auswahl, insgesamt ist die Mediathek in 18 verschiedene Rubriken unterteilt. Bislang gestaltet sich die Plattform allerdings recht unübersichtlich und lückenhaft.
Die ARD-Mediathek heizt die grundsätzliche Diskussion um die künftigen Internetkompetenzen der öffentlich-rechtlichen Sender erneut an. Printmedien-Vertreter befürchten eine Wettbewerbsverzerrung, und auch dem privaten Rundfunk sind die Online-Freiheiten von ARD und ZDF ein Dorn im Auge.
Die deutsche Medienpolitik zeigt sich gegenüber ARD und ZDF entgegenkommend und will den Onlineaktivitäten der Sender breiten Spielraum gewähren. Gestern war den Ministerpräsidenten der zwölfte Novellierungsvorschlag des Rundfunkgesetzes vorgelegt worden, im Oktober soll seitens der Länderchefs eine endgültige Entscheidung fallen.
„Mit linearem Programm, Mediathek und sendungsunabhängigen Videos wird ARD und ZDF das Bewegtbild im Internet praktisch schrankenlos freigegeben. Darüber hinaus droht nun aber auch noch ein Leerlaufen des wichtigen Verbots öffentlich-rechtlicher, staatlich finanzierter Presse online“, kritisiert Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Es sei zumindest erforderlich, Online-Texte von ARD und ZDF auf sendungsbezogene Inhalte zu beschränken. Ansonsten sei das Verbot staatlich finanzierter Online-Presse nicht mehr als ein leerlaufender Appell des Gesetzgebers.
Laut dem Entwurf sollen die öffentlich-rechtlichen Sender künftig dazu berechtigt sein, eigene Sendungen sieben Tage lang nach der Ausstrahlung im Netz weiter zu verbreiten. Darüber hinaus dürften ARD und ZDF Spielfilme und Serien vorab im Internet zeigen. Sogar ein eigener Handy-Kanal könnte den Sendern zugestanden werden.
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