Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte für das neue Vorleistungsprodukt „IP-Bitstrom-Zugang“ der Deutschen Telekom festgelegt. Für einen DSL-Anschluss ohne gesonderten Telefonanschluss darf die Telekom von ihren Wettbewerbern je nach genutzter Bandbreite monatlich zwischen 19,05 Euro (50 KBit/s) und 20,05 Euro (75 KBit/s) verlangen.
Sofern ein Endkunde neben dem DSL-Anschluss einen herkömmlichen Telefonanschluss behalten will, müssen Wettbewerber künftig 8,55 Euro für den IP-Bitstrom an die Telekom zahlen. In solchen Fällen wird dann aber zusätzlich der volle Endkundenpreis für den Telefonanschluss fällig. Für die Einrichtung des IP-Bitstrom-Zugangs wurde ein Einmalentgelt in Höhe von 45,09 Euro für die Standalone-Variante beziehungsweise 56,47 Euro für die Kombination aus DSL- und Telefonanschluss genehmigt.
Beim IP-Bitstrom-Zugang überlässt die Telekom ihren Wettbewerbern DSL-Anschlüsse und transportiert den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz zum zugehörigen Breitband-Point-of-Presence, wo sie ihn an die Wettbewerber übergibt. Dadurch können die Konkurrenten des Bonner Konzerns ihren Endkunden über dessen Infrastruktur breitbandige Internetzugänge anbieten.
Die Telekom war bereits in einer vorab ergangenen Regulierungsverfügung dazu verpflichtet worden, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf Basis des Internetprotokolls, den sogenannten „IP-Bitstrom“, zu gewähren. Die jetzige Entgeltgenehmigung ist bis zum 30. Juni 2009 befristet.
„Die genehmigten Entgelte für den IP-Bitstrom-Zugang fügen sich in konsistenter Weise in das Preisniveau der bisher schon verfügbaren Vorleistungen, insbesondere für die Teilnehmeranschlussleitung, ein“, sagte Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth. Die Kosten eines Wettbewerbers, der die breitbandige Leistung auf Basis eigener Infrastruktur realisiere und dafür in erster Linie auf die „letzte Meile“ der Deutschen Telekom zurückgreife, seien niedriger als diejenigen eines Konkurrenten, dessen Geschäftsmodell künftig auf IP-Bitstrom in der Standalone-Variante aufbaue.
Gleichzeitig lägen die Kosten eines Resellers, der bisher über keine eigene Infrastruktur verfügte, über den Aufwendungen eines IP-Bitstrom-Nutzers, so Kurth. „Damit setzen die genehmigten Preise Anreize für Investitionen in die jeweils nächst höhere Stufe der Investitionsleiter und tragen somit zu regulierungspolitisch gewollten Investitionen in Infrastruktur bei.“
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