Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat einen kostenlosen Leitfaden zum umstrittenen Hackerparagrafen veröffentlicht. IT-Sicherheitsexperten, Ermittlern und Gutachtern soll der Leitfaden mögliche Anhaltspunkte liefern, ob der Einsatz eines Programms zum Aufspüren von Sicherheitslücken unter das Verbot nach Paragraf 202c, StBG fällt.
In dem 16-seitigen Dokument schlägt der Branchenverband ein Bewertungsschema in drei Schritten vor, mit dem festgestellt werden soll, „ob im Einzelfall eine strafbare Handlung zu vermuten ist.“ Als Kriterien nennt Bitkom die Funktion eines Programms, den tatsächlichen Einsatzzweck sowie die Intention der handelnden Person. Demnach kommt Bitkom anhand mehrerer Bespiele zu der Einschätzung, dass Schwachstellenscanner oder Portscanner als eher unbedenklich anzusehen sind. Programme zum Umleiten des Netzwerkverkehrs oder zum Erraten von Passworten stufte der Branchenverband hingegen als eher kritisch ein.
In einem abschließenden Kapitel mit dem Titel „Best Practice“ rät der Bitkom unbedingt dazu, vor dem Einsatz jeglicher Software, die unter den Hackerparagrafen fallen könnte, die Aufgaben und Befugnisse der handelnden Personen genau festzulegen. Externe Dienstleister sollten zusätzlich darauf achten, dass sie über einen schriftlichen Auftrag verfügen, der Art und Umfang sowie die zu testenden Systeme genau beschreibt. In allen Fällen rät der Leitfaden dazu, ausführliche Protokolle aller Testphasen anzulegen, die die Ziele eines Tests und die dafür verwendeten Programmen festhalten.
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