Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat eine offizielle Prüfung der missbräuchlichen Auswertung von Telekommunikationsdaten bei der Deutschen Telekom eingeleitet. „Die Vorgänge müssen lückenlos aufgeklärt und es müssen Konsequenzen gezogen werden“, sagte Schaar.
„Offenbar konnten da einige den Begehrlichkeiten nicht widerstehen, die mit der immer umfangreicheren Sammlung personenbezogener Daten verbunden sind“, so der Bundesdatenschutzbeauftragte. Alle von Datenschutzverstößen Betroffenen müssten von dem Unternehmen benachrichtigt werden.
Nachdem der Datenschutz in den letzten Jahren mit dem Argument eingeschränkt worden sei, mehr Sicherheit schaffen zu wollen, werde nun immer deutlicher, dass die maßlose Datenspeicherung selbst ein gravierendes Sicherheitsrisiko darstelle, erklärte Schaar. Deshalb fordere er nachdrücklich eine Stärkung der datenschutzrechtlichen Instrumente.
Datenvermeidung und Datensparsamkeit seien das Gebot der Stunde. Der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass möglichst wenige personenbezogene Daten gesammelt würden, statt die Speicherung auszuweiten. Zudem sollten Unternehmen und staatliche Stellen – wie bereits in anderen Ländern üblich – verpflichtet werden, die Betroffenen und die Öffentlichkeit über Verstöße gegen den Datenschutz umfassend zu informieren.
Darüber hinaus spricht sich Schaar dafür aus, den Bußgeldrahmen für die Ahndung von Datenschutzverstößen von derzeit 250.000 Euro (Paragraph 43 BDSG) beziehungsweise 300.000 Euro (Paragraph 149 TKG) deutlich zu erhöhen. Der Strafkatalog müsse der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und den Risiken von Datenschutzverstößen Rechnung tragen.
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