Wie die Rheinische Post berichtet, prüft die Bonner Staatsanwaltschaft derzeit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Telekom. Eine Entscheidung darüber soll schon bald getroffen werden. Der Konzern hatte in der vergangenen Woche selbst die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und Unterlagen übermittelt. Dem Telekommunikationsunternehmen wird vorgeworfen, Telefonverbindungsdaten führender Mitarbeiter illegal ausgewertet und mit Telefonnummern sowie Verbindungsdaten von Journalisten abgeglichen zu haben.
Mittlerweile hat die Spitzelaffäre das Thema Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung wieder verstärkt ins Rampenlicht gerückt. So will der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, eine offizielle Prüfung der missbräuchlichen Auswertung von Telekommunikationsdaten bei der Deutschen Telekom auf den Weg bringen.
Auch der Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele fordert Konsequenzen aus der Bespitzelung bei der Deutschen Telekom. Die Vorgänge seien eine „fürchterliche Missachtung der Grundrechte der Betroffenen und der Pressefreiheit“, so Ströbele gegenüber der Passauer Neuen Presse. „Dass sich jemand ärgert, wenn Interna nach außen dringen, ist nachvollziehbar. Aber so maßlos wie die Telekom darf man darauf nicht reagieren“, sagte der Politiker und hatte auch gleich eine Maßnahme zur Verhinderung des Datenmissbrauchs parat: „Eines können wir sofort beschließen: Der Datenschutz gehört ins Grundgesetz.“ Die Grünen wollen Ströbele zufolge daher schon bald eine Initiative für eine Verfassungsänderung vorstellen.
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