Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Da die Frequenzbereiche neu vergeben wurden, dürfen die Telefone ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden. Heute übliche DECT-Telefone sind davon allerdings nicht betroffen, da sie auf anderen Frequenzen funken.
Der Frequenzbereich des analogen Systems CT1+ (885 bis 887 und 930 bis 932 MHz) wird inzwischen europaweit für öffentlichen Mobilfunk genutzt. Der Frequenzbereich des Digital-Standards CT2 (864,1 bis 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.
Wer sein altes Schnurlostelefon aus den 90er Jahren 2009 weiterhin verwendet, muss bei einer dadurch verursachten Funkstörung mit Kosten von über 1000 Euro rechnen. Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass der unzulässige Betrieb eines Schnurlostelefons ohne Zuteilung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.
Informationen zum verwendeten Standard oder Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons finden sich meist in der Bedienungsanleitung oder direkt auf dem Gerät. Die Bundesnetzagentur bietet auf seiner Website ein Infoblatt zu den verschiedenen Standards an.
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