Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den umstritten Entwurf für die geplante Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) verabschiedet. Die Regelung zur Online-Durchsuchung sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern in Zukunft private Computer überwachen darf.
Der Branchenverband Bitkom kritisierte den Entwurf und sieht noch umfangreichen Klärungsbedarf: „Die aktuelle Gesetzesvorlage lässt wichtige Fragen offen“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Beispielsweise sei der Umfang heimlicher Zugriffe auf Computer durch den Staat noch nicht klar geregelt. „So ist nicht eindeutig, ob nur der PC eines Verdächtigen ins Visier der Ermittler geraten darf oder auch der Zentralrechner seines E-Mail-Anbieters.“
Eine Durchsuchung von Servern der in Deutschland tätigen E-Mail-Anbieter lehnt Scheer ab: „Das bringt wenig und schadet nur.“ Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln.
Zudem fordert der Verband höhere Hürden bei der Anordnung einer Online-Durchsuchung. Nach dem Gesetzentwurf ist dafür zwar eine gerichtliche Anordnung nötig, bei Gefahr im Verzug kann das BKA aber vorläufig selbst entscheiden. „Auch wenn es eilt, sollte zumindest die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich sein, so wie es auch für die Telefonüberwachung gilt“, so Scheer.
Online-Durchsuchungen griffen deutlich tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung, gab der Bitkom-Präsident zu bedenken. Deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht im Februar klargestellt. Laut Urteil der Karlsruher Richter darf die Methode nur angewendet werden, wenn „ein überragend wichtiges Rechtsgut“ wie ein Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet ist. Zudem müsse die Überwachung von einem Gericht angeordnet werden.
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