Die EU-Kommission plant den Schutz geistigen Eigentums im Internet drastisch zu verschärfen. Gemeinsam mit den USA und Japan soll die EU geheime Verhandlungen darüber führen, die Zollbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten, um dem Handel mit gefälschten Gütern beizukommen. Laut einem Diskussionspapier (PDF) über ein mögliches Anti-Piraterie-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA) zählt dazu beispielsweise auch die anlasslose Durchsuchung von Datenträgern beim Grenzübertritt.
Die französische Ratspräsidentschaft unter Nicolas Sarkozy denkt zudem über die Einführung schwarzer Listen und Internet-Sperren für Tauschbörsennutzer nach. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Internet-Filterung ergriffen werden, um geistiges Eigentum zu schützen.
Eine strafrechtliche Verfolgung von Filesharern ist auch vorgesehen, wenn geschützte Inhalte ohne finanzielle Motive getauscht werden, wie aus dem ACTA-Entwurf hervorgeht. Das Papier, das offenbar aus dem Hause des US-Handelsrepräsentanten stammt, war dem anonymen Internetdienst Wikileaks zugespielt worden.
„Strafrechtlich sind finanzielle Motive von Urheberrechtsverletzungen unabhängig. Das bedeutet, dass eine solche Regelung in Deutschland überflüssig wäre, da bereits eine Urheberrechtsverletzung ausreicht, um eine strafrechtliche Verfolgung aufzunehmen“, erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT-Recht Kanzlei.
„Kleine Filesharer“ seien bisher von Strafverfolgungen eher verschont geblieben, so Eckert. Dies dürfte sich mit ACTA ändern, was sich nach den Plänen der EU-Kommission noch in diesem Jahr auswirken könnte. „Die Strafe kann bei kommerziellem Interesse an der Verbreitung Copyright-geschützter Dateien härter ausfallen als ohne finanzielle Motive. Dies betrifft aber nur das Ausmaß der rechtlichen Konsequenzen und nicht die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung an sich“, erklärt Eckert.
Die EU-Kommission bestreitet die Relevanz des Diskussionspapiers. Außerdem stehe man noch am Anfang der Verhandlungen, weshalb Spekulationen über das letzten Endes geschlossene Abkommen verfrüht seien. Bürgerrechtsinitiativen drängen jedoch angesichts der Befürchtungen zu den Verhandlungsinhalten darauf, ACTA in einen öffentlichen Diskurs zu stellen.
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