Wie der Gebrauchtsoftwarehändler UsedSoft jetzt mitgeteilt hat, hatte das Landgericht Hamburg bereits am 2. Juni eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erlassen (Az. 416 O 103/08). Damit werden Microsoft einige Aussagen verboten, die das Unternehmen zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg gemacht hatte. Microsoft kann gegen diese Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.
Im Einzelnen darf Microsoft vorerst nicht mehr behaupten, dass das OLG Hamburg am 7. Februar 2007 (Aktenzeichen 5 U 140/06) das Urteil des LG Hamburg vom 29. Juni 2006 widerrufen habe. Ferner ist dem Redmonder Unternehmen die Aussage verboten, dass in Quintessenz des OLG-Urteils Werbung für gebrauchte Software erlaubt sei, der Handel damit jedoch nicht.
UsedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider wertet die Entscheidung als „ein klares Signal für einen freien Softwaremarkt in Europa und gegen die Monopolpolitik der amerikanischen Softwaregiganten“.
Die aktuelle einstweilige Verfügung ist ein neuer Abschnitt im Kampf zwischen dem Gebrauchtsoftwarehändler UsedSoft und den Softwareanbietern Microsoft und Oracle, über den ZDNet bereits ausführlich berichtet hat. Nach einer verhältnismäßigen Ruhepause hatte Microsoft im Mai mit einer einstweiligen Verfügung Usedsoft wieder den Fehdehandschuh hingeworfen. Der Softwareanbieter hatte damit seinerseits Aussagen zur Rechtmäßigkeit des Handels mit Software aus zweiter Hand unterbunden.
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