ARD und ZDF müssen Internetaktivitäten einschränken

Die Forderung des Bitkom, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten mögen sich im Web auf Informationen zu ihrem Programm beschränken, scheint zumindest teilweise Gehör gefunden zu haben: Die Ministerpräsidenten der Länder haben heute für den Entwurf eines neuen Rundfunkstaatsvertrags gestimmt, wonach die öffentlich-rechtlichen Anstalten künftig nur „sendungsbezogene“ Angebote ins Web stellen dürfen.

Nicht erlaubt sein soll ein „presseähnliches Angebot“. Als presseähnlich gelten dabei alle „journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote“, die „in Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen“. Es sei der Auftrag der Länder, sicherzustellen, dass die Zeitungen nicht durch die öffentlich-rechtliche Konkurrenz „ausgehöhlt“ werden, so der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), der die Medienpolitik der unionsgeführten Bundesländer koordiniert. ARD und ZDF müssen demnach damit rechnen, dass ihre Aktivitäten im Internet deutlich beschränkt werden.

Auch in der Unterhaltungssparte sollen künftig klare Regeln gelten. „Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Roland Koch. Nach dem Entwurf der Rundfunkkommission der Länder sollen größere Sportereignisse wie Olympia oder Pokalspiele prinzipiell nur 24 Stunden online zur Verfügung stehen. Für andere Sportereignisse gilt eine Sieben-Tage-Frist. Eine finanzielle Deckelung der Online-Auftritte wird es laut Koch jedoch nicht geben.

Im nächsten Schritt wird der Entwurf der EU-Kommission vorgelegt, die von Deutschland verlangt hatte, den Programmauftrag des gebührenfinanzierten Rundfunks mit Blick auf das neue Medium Internet zu konkretisieren. Die Brüsseler Behörde hatte mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, sollten die Internetaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender zu stark öffentlich finanziert werden.

ZDNet.de Redaktion

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