Der Bunderat hat in seiner heutigen Sitzung die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes genehmigt. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche besser „vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen“ geschützt werden.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Indizierungskriterien in Bezug auf Gewaltdarstellungen in Filmen und Computerspielen (so genannten „Killerspielen“) zu erweitern und zu präzisieren. Zudem soll die Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf Film- und Spieleverpackungen vergrößert werden, damit sie beim Kauf deutlicher auffällt.
„Schwer jugendgefährdende“ Medien werden künftig nach Paragraph 15 des Jugendschutzgesetzes automatisch indiziert, ohne dass es eines Prüfungsverfahrens bedarf. Dazu zählen den Krieg verherrlichende, die Menschenwürde verletzende oder strafrechtlich relevante Inhalte.
Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz in seiner 160. Sitzung am 8. Mai 2008 in der Fassung seines federführenden Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verabschiedet. Die Opposition hatte es als unzureichend kritisiert.
Gegner des Gesetzentwurfs bemängeln die teilweise schwammige Formulierung: Es sei beispielsweise nicht eindeutig definiert, was mit dem Terminus „gewaltbeherrscht“ gemeint sei, so dass letztendlich Gerichte in Einzelfallprozessen über eine mögliche Indizierung entscheiden müssten.
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