Die Berliner Polizei hat im vergangenen Jahr fast eine Million Telefongespräche abgehört. Nach Angaben der Justizverwaltung wurden 2007 die Telefone von 1100 Bürgern der Hauptstadt überwacht – 2006 waren es noch 540. Das berichtet die „Berliner Morgenpost“.
Die meisten Anschlüsse wurden dem Bericht zufolge bis zu vier Wochen abgehört. Zwei Anschlüsse überwachte die Polizei zehn Monate, einen sogar 14 Monate lang. Die Zahl der Verfahren, in denen Telefonüberwachung eingesetzt wurden, stieg von 113 im Jahr 2006 auf 178 an. Rund 500 Personen wurden im Zusammenhang mit Drogendelikten abgehört, 239 wegen der Verdachts auf Mord oder Totschlag.
„Es reicht inzwischen schon ein ganz geringer Anfangsverdacht, um grundrechtswidrig in die Privatsphäre einzudringen“, sagte Peter Zuriel, Vorsitzender der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger, dem Blatt. Problematisch sei zudem, dass die Polizei in der Praxis prozessordnungswidrig frei entscheiden dürfe, welche Telefonate in die Akten kommen und welche nicht.
Justizstaatssekretär Hasso Lieber verteidigte die Maßnahmen: „Die Zahl ist dem Umstand geschuldet, dass wir in einer Kommunikationsgesellschaft leben.“ Verdächtige verfügten normalerweise über mehrere Handys, die unter verschiedenen Namen angemeldet seien. Dadurch erkläre sich auch die Verdopplung abgehörter Personen.
Die Telefonüberwachung wird in der Strafprozessordung geregelt. Laut Paragraph 100a darf die Telekommunikation auch ohne Wissen der Betroffenen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine schwere Straftat begangen, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat. Dazu zählen beispielsweise Geldwäsche, Sexualstraftaten, Hehlerei sowie Mord und Totschlag.
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