Mit ELENA will die Bundesregierung eine neue zentrale Speicherung von sensiblen Daten der Bundesbürger einführen. Bei ELENA handelt es sich um einen elektronischen Einkommensnachweis. Mit dessen Einführung geht die zentrale Speicherung der Einkommensdaten der gesamten deutschen abhängig beschäftigten Bevölkerung einher. ELENA soll in erster Linie der elektronischen Ausstellung von Einkommensnachweisen bei der Beantragung von Sozialleistungen dienen. Das Bundeskabinett stimmt heute über den Nachweis ab.
Wie schon bei der Voratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten betont die Bundesregierung auch diesmal, dass nur die Daten eines relativ kleinen Teils der Bevölkerung abgefragt und genutzt würden – nämlich nur dann, wenn ein Bürger Sozialleistungen beantragt.
Wie ELENA bisher konzipiert ist, soll sie einen zentralen Datenzugriff ohne die Kenntnis der Betroffenen ermöglichen. Auf Vorschläge von Datenschützern etwa zu einer individuellen Verschlüsselung der hochsensiblen Daten ist die Politik bis dato nicht eingegangen.
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