Kaufen Unternehmen ein, ist es wichtig, dass sie die Umsatzsteuer zurückerhalten beziehungsweise von ihrer Umsatzsteuerlast abziehen können. Das gilt auch beim Kauf im Internet. Kein Problem, wird so mancher denken, wichtig ist doch nur, dass eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegt. Leider aber ist es nicht so einfach.
Die Umsatzsteuer ist nämlich nur dann abziehbar, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) vorliegt. Demnach muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
Bereits diese Standardanforderungen werden, wie die Praxis zeigt, von vielen amateurhaft betriebenen Online-Shops nicht beachtet. Unternehmen droht, dass sie auf deren Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht geltend machen können. Es empfiehlt sich also, vor einer Bestellung anzufragen, ob der Verkäufer überhaupt eine diesen Anforderungen genügende Rechnung stellen kann.
Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…
Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.
2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…
Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…
NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.
Latrodectus, auch bekannt als BlackWidow, ist auch unter dem Namen LUNAR SPIDER bekannt.