Kaufen Unternehmen ein, ist es wichtig, dass sie die Umsatzsteuer zurückerhalten beziehungsweise von ihrer Umsatzsteuerlast abziehen können. Das gilt auch beim Kauf im Internet. Kein Problem, wird so mancher denken, wichtig ist doch nur, dass eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegt. Leider aber ist es nicht so einfach.
Die Umsatzsteuer ist nämlich nur dann abziehbar, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) vorliegt. Demnach muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
Bereits diese Standardanforderungen werden, wie die Praxis zeigt, von vielen amateurhaft betriebenen Online-Shops nicht beachtet. Unternehmen droht, dass sie auf deren Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht geltend machen können. Es empfiehlt sich also, vor einer Bestellung anzufragen, ob der Verkäufer überhaupt eine diesen Anforderungen genügende Rechnung stellen kann.
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