Der Neuseeländer Owen Walker, der mithilfe eines ausgeklügelten Virenprogramms ein weltumspannendes Botnetz aufgebaut hatte, muss nicht ins Gefängnis. Der 18-Jährige, der an einer abgemilderten Form von Autismus leidet und sich das Programmieren nach eigenen Angaben selbst beigebracht hat, hatte sich zuvor in sechs Fällen der Internetkriminalität schuldig bekannt.
Wie der New Zealand Herald berichtet, ordnete das zuständige Gericht in Hamilton an, dass der junge Mann 14.526 neuseeländische Dollar (etwa 6600 Euro) Entschädigung zahlen muss, weil er im Jahr 2006 die Server der amerikanischen University of Pennsylvania zum Absturz gebracht hatte. Zudem soll Walker seine außergewöhnlichen Programmierfähigkeiten künftig auch der Polizei zur Verfügung stellen, um sie im Kampf gegen Internetkriminalität zu unterstützen.
Zum ersten Mal aufgefallen war die vom neuseeländischen Teenager programmierte Schadsoftware bei einem Cyber-Angriff auf die Server der Universität Pennsylvania. Nach gemeinsamen Ermittlungen des FBI, des US Secret Service, der New Zealand Police und niederländischen Behörden konnten die Urheber in Neuseeland und den Niederlanden ausfindig gemacht werden.
Der im Internet unter dem Pseudonym „Akill“ auftretende Walker wohnte damals noch bei seinen Eltern. Sie gingen den Ermittlungen zufolge davon aus, dass ihr Sohn sich mit legaler Programmierarbeit beschäftige. In Wahrheit war der junge Mann aber Kopf eines internationalen Hackerrings, der mithilfe eines ausgeklügelten Botnetzes rund 1,3 Millionen Computer infizierte. Dabei soll ein finanzieller Schaden von insgesamt 13,5 Millionen Euro entstanden sein.
Nachdem der 18-Jährige sich bereits im April in sechs Fällen der Internetkriminalität schuldig bekannt hatte, drohte ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren. Wie der zuständige Staatsanwalt, Ross Douch, gegenüber dem New Zealand Herald einräumt, hätten sich vor allem die ursprünglich nicht bösartigen Absichten von Walker mildernd auf das Urteil ausgewirkt. Der Teenager habe zudem keinerlei Kapital aus seinen Internetattacken geschlagen, obwohl er dazu zweifellos die Möglichkeit gehabt hätte.
Für die neuseeländische Justiz ist das aktuell zu Ende gegangene Gerichtsverfahren das erste seiner Art. Die strafrechtliche Verfolgung von Internetkriminellen ist dort rechtlich gesehen noch relatives Neuland. Umso wichtiger dürfte das Walker-Urteil für die künftige Rechtsprechung in diesem Bereich sein.
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