Im Streit mit T-Mobile hat Sipgate beim Landgericht Hamburg einen Sieg errungen. T-Mobile hatte für das iPhone einen Tarif angeboten und diesen als „freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ beworben. Im Kleingedruckten verbarg das Unternehmen jedoch erhebliche Einschränkungen. Das Landgericht Hamburg folgte dem Antrag Sipgates und verbot T-Mobile unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro und bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, weiterhin mit dieser Aussage im Internet zu werben.
Kern des Streits waren die nach Ansicht Sipgates gravierenden Einschränkungen, die T-Mobile vor den iPhone-Interessenten versteckte. So ist unter anderem die Nutzung des Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso sind so genannte IP-VPNs, ein häufig von Unternehmen zum sicheren Zugriff auf Firmendaten über das Internet eingesetztes Verfahren, nicht in dem Angebot enthalten. Nach Ansicht von Sipgate kann daher von einem „freien“ Internetzugang nicht die Rede sein.
Weitere Einschränkungen bestehen bei der Nutzung der Datenflatrate. Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, beispielsweise Internetradios oder Videostreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar. Auch hier vertritt Sipgate die Ansicht, dass eine Bezeichnung des Angebotes als „unbegrenzte“ Datenflatrate nur irreführend ist.
Thilo Salmon, Geschäftsführer des Düsseldorfer Internettelefonieanbieters Sipgate, zeigte sich erfreut über den Beschluss des Landgericht Hamburgs: „Wenn T-Mobile Wert darauf legt, die eigenen Kunden bei der Nutzung des Internets zu behindern, so sollte das Unternehmen zumindest Interessenten angemessen über diese erheblichen Einschränkungen aufklären. Ein derartig beschränktes Angebot als „frei“ oder gar „unbegrenzt“ zu bezeichnen, entspricht schlicht nicht der Wahrheit.“ Für die Zukunft wünscht er sich einen fairen Umgang T-Mobiles mit den eigenen Kunden: „Es ist schlicht nicht an T-Mobile, für den Kunden zu entscheiden, wie er seinen Internetzugang nutzt oder welche Webseiten er liest. Sollte sich hieraus ein Trend ergeben, hoffe ich, dass der Gesetzgeber zum Schutz der Kunden eingreifen wird.“
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