Die Schlacht der Aktenzeichen zwischen Microsoft
und dem Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft geht weiter: Während der Konzern das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 6 U 2759/07) zitiert und dessen Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Oracle und Usedsoft als „eine abschließende Entscheidung zum Handel mit gebrauchten Lizenzen“ feiert, frohlockt Usedsoft unter Hinweis auf Aktenzeichen 30 O 8684/07 vom Landgericht München I, das im April rechtskräftig geworden ist, dass ganz im Gegenteil schon alles seine Richtigkeit habe.
Der Handel mit gebrauchter Microsoft-Software sei zulässig: Microsoft könne sich nicht auf das Oracle-Urteil berufen. Zudem, so Usedsoft weiter, führe Microsoft ein lange noch nicht rechtskräftiges Urteil an: „Wir haben keinen Zweifel, dass der Bundesgerichtshof in zirka drei Jahren zu Gunsten des Software-Gebrauchthandels urteilen wird. Dafür spricht die bisherige Rechtssprechung des BGH“, erklärt der Händler. Außerdem gebe es noch ein Urteil aus Hamburg, das Usedsoft ebenfalls den Rücken stärke.
Weit gefehlt, erklärt Microsoft, das Hamburger Urteil habe keinen großen Wert, da die Richter ausdrücklich darauf hingewiesen hätten, dass der Rechteinhaber (also Microsoft) nicht mit am Tisch saß und das Gericht daher nur in dem Streit zwischen Usedsoft und einem anderen Händler verhandelt habe. Die alles entscheidende Urheberrechtsfrage sei explizit ausgeklammert worden.
Das Münchner Urteil sei dagegen durch einen auf Urheberrecht spezialisierten Senat gefällt worden, weder die Revision zum Bundesgerichtshof noch zum Europäische Gerichtshof könnten das Urteil umstoßen, einzige Möglichkeit sei eine Nichtzulassungsbeschwerde.
Usedsoft zeigt sich davon unbeeindruckt: Man werde weiterhin Microsoft-Software weiterverkaufen. Große Kunden, große Firmen und Behörden hätten die Rechtslage durch ihre Experten ausgiebig prüfen lassen und würden gebrauchte Software einsetzen. Zwischen den Zeilen klingt dabei an, dass Microsoft lediglich Nebelkerzen werfe und versuche, die Kunden zu verunsichern.
Nachdem es zwischendurch so aussah, als sei der Streit ausgestanden, stehen die Kunden jetzt erneut vor einem Dilemma: Darf ich nun oder darf ich nicht? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Es kommt darauf an.
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