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US-Zöllner dürfen Notebooks beliebig lang beschlagnahmen

Wie das US-Ministerium für Heimatschutz (DHS) mitteilt, dürfen Zöllner an Flughäfen Laptops für einen unbegrenzten Zeitraum beschlagnahmen. Diese Regelung gilt nicht nur bei der Einreise in die USA, sondern auch bei der Ausreise, einer erneuten Einreise, bei der Durchreise in ein anderes Land oder beim Zuzug in die USA. Neben Notebooks dürfen die Zöllner auch andere elektronische Speichergeräte wie MP3-Player, Flash-Speicher, DVDs, Mobiltelefone, Pager oder Videobänder durchsuchen, ganz oder teilweise kopieren sowie beschlagnahmen.

Mit dieser Maßnahme will das DHS Terroristen, Drogenschmuggler, Raubkopierer oder andere Verbrecher ermitteln. Für eine Durchsuchung benötigen die Beamten keinen Anfangsverdacht. Ohne die Möglichkeit zur Durchsuchung elektronischer Speicher wird nach Ansicht von Larry Cunningham, ehemaliger Staatsanwalt von New York und Juraprofessor, eine Lücke in den US-Grenzen geöffnet, durch die Kriminelle oder Terroristen gefährliche oder illegale Computerdateien wie Kinderpornografie ins Land schmuggeln könnten.

Die neue Richtlinie des DHS sieht auch vor, dass beschlagnahmte Daten von anderen Regierungsbehörden oder Unternehmen analysiert werden dürfen, um zum Beispiel eine Verschlüsselung zu knacken. Alle Daten werden laut Regelung anschließend vernichtet, außer es gibt nach Ansicht des Zolls einen guten Grund, sie aufzubewahren.

Ob Reisende in die USA gut beraten sind, ihre Daten zukünftig zu verschlüsseln, bleibt abzuwarten. Bisher liegen keine Erfahrungswerte vor, ob verschlüsselte Daten generell das Misstrauen der US-Behörden erwecken. Der demokratische Senator Russell Feingold bezeichnete gegenüber der Washington Post die neue Richtlinie als „alarmierend“. Dem Bericht zufolge plant der Senator, einen Gesetzentwurf einzubringen, der eine Durchsuchung ohne einen begründeten Anfangsverdacht verbieten soll.

ZDNet.de Redaktion

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