Das Wertpapier-Netzwerk BörseVZ hat StudiVZ verklagt. Damit reagiert das Web-2.0-Unternehmen auf eine Abmahnung durch StudiVZ, die das Social Network für Studenten wegen der unrechtmäßigen Verwendung der beiden Buchstaben „VZ“ eingereicht hatte.
„Scheinbar geht StudiVZ mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten Muster-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben „VZ“ für seine Internetdomain verwendet“, so BörseVZ-Initiator Ralf Müller. Es habe den Anschein, dass dies ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls geschehe. „Aufgrund der völlig unterschiedlichen Zielgruppen – hier Schüler und Studenten, dort Aktionäre und Börsianer – sehen wir uns im Recht und haben daher selbst Klage gegen erhoben.“ Mit Hilfe dieser sogenannten negativen Feststellungsklage soll gerichtlich geklärt werden, dass StudiVZ keine Unterlassungsansprüche gegen BörseVZ hat.
Müller ist überzeugt, den Rechtsstreit zu gewinnen: „Wenn es sein muss, gehen wir in dieser Sache bis zum Bundesgerichtshof. Es kann doch nicht sein, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei Buchstaben für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von Internetdomains geht. Ein solches Monopolrecht sollte unter allen Umständen verhindert werden.“
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