Nach Berlin beendet nun auch das Land Nordrhein-Westfalen die Strafverfolgung von Filesharern, sofern kein kommerzieller Hintergrund erkennbar ist. Das sagte NRW-Justizsprecher Ulrich Hermanski gestern gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger.
Raubkopierer und Nutzer von Tauschbörsen würden nur noch verfolgt, sofern sie mindestens 3000 Audio- oder 200 Filmdateien aus dem Netz geladen hätten. Diese Regelung werde bereits seit Mitte Juli angewandt.
Hermanski begründet den Schritt damit, dass die Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften zu groß geworden sei. Außerdem entstünden den Steuerzahlern erhebliche Kosten. Allein in Nordrhein-Westfalen hätten monatlich 5000 Raubkopien-Verfahren zu geschätzten Kosten von rund einer halben Million Euro geführt.
Einen großen Teil der Kosten machen die Bearbeitungsentgelte der Internet-Provider aus. Sie verlangen in der Regel zwischen 20 und 40 Euro pro angefragter IP-Adresse. Diese Kosten tragen die Staatsanwaltschaften und damit die Steuerzahler.
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