Microsoft hat auffällig gewordene Produktkeys in Zusammenhang mit der urheberrechtswidrigen Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen gesperrt. Bei Testkäufen und durch Informationen von Kunden habe man festgestellt, dass zur Aktivierung von Software bei verschiedenen Unternehmen identische Produktkeys verwendet würden, was auf Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen hindeute.
Die Übertragung gebrauchter Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen ist nach Auffassung von Microsoft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers möglich. Denn nach dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma Usedsoft bedürfe eine Übertragung ausdrücklich der „Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers“ (Az. 6 U 2759/07).
„Oft sind sich Unternehmen nicht bewusst, dass Verstöße gegen das Urheberrecht beispielsweise Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche des Herstellers mit sich bringen können. Mit der Sperrung der Produktkeys setzen wir nun ein klares Zeichen und schränken die Nutzung dieser Software ein“, erklärt Dorothee Belz, Direktor Law and Corporate Affairs sowie Mitglied der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland.
Unwissenheit schütze nicht vor Strafe, so Belz. Im Zweifelsfall müssten die Nutzer der Software beweisen, dass sie eine rechtmäßige Lizenz besitzen. Beim Erwerb einer gebrauchten Lizenz bedeute dies, dass sie belegen müssten, wie und über wen sie an diese gekommen seien. Selbstgedruckte Lizenzurkunden oder notarielle Bestätigungen versprächen keine Rechtssicherheit. Sie seien kein juristisch gültiger Lizenznachweis. Fachhändler und Endkunden könnten verdächtige Produkte an den kostenlosen Microsoft-Produktidentifikationsservice senden und auf ihre Echtheit hin überprüfen lassen.
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