Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat im Namen von über 34.000 Bundesbürgern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag (PDF) auf einstweilige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland eingereicht. Nachdem ein ähnlicher Antrag im März lediglich dazu geführt hatte, dass das Bundesverfassungsgericht die Herausgabe von Verbindungsdaten auf schwere Straftaten beschränkte, rechnen sich die Beschwerdeführer diesmal gute Chancen auf eine Aussetzung der Datenspeicherung selbst aus.
Die Datenschützer führen als erstes Argument eine Forsa-Umfrage an, derzufolge die Vorratsdatenspeicherung jeden zweiten Bürger davon abhält, in sensiblen Angelegenheiten telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Zweitens habe auch der Missbrauch von Verbindungsdaten durch die Deutsche Telekom gezeigt, dass die schädlichen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung durch bloße Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien.
Die Aussetzung der ab 2009 für das Internet vorgesehenen Vorratsspeicherung ist den Datenschützern zufolge besonders dringlich, weil die Vielzahl der Anbieter von Internetdiensten besondere Risiken für die Sicherheit der Daten schaffe. Zumindest müsse die präventive Datennutzung durch Polizei und Geheimdienste, die Bayern im Juli 2008 erstmals eingeführt habe, gestoppt werden. Zudem sei widersprüchlich, dass Internetnutzer nach der einstweiligen Anordnung vom März 2008 schon bei dem Verdacht von Bagatellvergehen wie Tauschbörsennutzung oder Ebay-Betrug mithilfe von Vorratsdaten identifiziert werden dürften, eine Herausgabe der Vorratsdaten etwa im Telefonbereich aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen sei.
Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 läuft nach sechs Monaten aus. Daher sei bis 11. September mit einer Entscheidung über den neuen Antrag zu rechnen, so die Antragssteller.
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