Dell ist mit dem Versuch gescheitert, sich den Begriff „Cloud Computing“ in den USA markenrechtlich schützen zu lassen. In einer vorläufigen Entscheidung hat das US Patent and Trademark Office (PTO) den Antrag von Dell abgelehnt.
„Die beantragte Marke beschreibt in erste Linie eine Funktion und eine Eigenschaft eines Dienstes des Antragstellers“, schreibt das PTO in seiner Begründung. „Außerdem scheint die beantragte Marke ein Gattungsname zu sein und ist daher nicht geeignet, den zugehörigen Dienst des Antragstellers eindeutig zu identifizieren.“
Nach Auskunft des US-Patentamts hat Dell bereits im März 2007 die Markenrechte für den Namen „Cloud Computing“ beantragt. Am 8. Juli hatte das PTO Dell eine vorläufige Genehmigung erteilt, diesen Bescheid Anfang August aber widerrufen.
Gegen die jetzt ergangene Entscheidung kann Dell Widerspruch einlegen und neue Argumente vorbringen, warum Cloud Computing seiner Meinung nach kein Gattungsbegriff ist. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Entscheidung des Patentamts rechtsgültig.
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