In Großbritannien ist eine Frau wegen Filesharings zu einer Schadensersatzzahlung von knapp über 6000 Pfund an den US-Spielentwickler Topware Interactive verurteilt worden. Hinzu kommen rund 10.000 Pfund Gerichtskosten. Wie die BBC berichtet, hatte das Unternehmen nach dem Auftauchen von über 500 illegalen Kopien des Spiels „Dream Pinball 3D“ in Online-Tauschbörsen bereits im Jahr 2007 eine breit angelegte Anti-Piraterie-Kampagne initiiert.
Das nun gesprochene Urteil ist das erste seiner Art in Großbritannien. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau das urheberrechtlich geschützte Spiel ohne Autorisierung des Rechteinhabers über Filesharingseiten wie eMule, eDonkey oder Gnutella zum Download angeboten hat. Dem Bericht zufolge laufen in diesem Zusammenhang noch drei weitere Verfahren.
„Die Entschädigungssumme, die das Gericht verhängt hat, ist bezeichnend und soll für andere Nutzer abschreckend wirken“, erklärt David Gore, Partner der britischen Anwaltskanzlei Davenport Lyons, die Topware Interactive vertritt. „Das Urteil zeigt, dass direkte Maßnahmen gegen Rechtsverletzer eine wichtige und effektive Waffe im Kampf gegen Online-Piraterie sind.“
Gleichzeitig wies der Anwalt darauf hin, dass der vorliegende Rechtsspruch nur „der erste von vielen“ sei. Man habe detaillierte Informationen zu tausenden Filesharern gesammelt, die unter dem Verdacht stehen, das Spiel illegal untereinander getauscht zu haben. „Gegen sie alle könnten nun gerichtliche Schritte eingeleitet werden“, so Gore.
„Filesharing ist ein Massenphänomen. Bei der Menge an Tauschbörsennutzern würde eine Verfolgung des Einzelnen das Problem einer Unmenge an Strafverfahren mit sich bringen“, sagt Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Die GVU habe deshalb kein Interesse an einer Kriminalisierung des einzelnen Nutzers. „Wir konzentrieren uns in unserem rechtlichen Vorgehen vor allem auf die Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide, die Ausgangspunkte für die massenhaften Downloads.“
Die GVU schlägt daher einen abgestuften Sanktionsmechanismus vor, das sogenannte „Graduated Response“-Verfahren. „Hierbei werden Nutzer zunächst per Warn-E-Mail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen. Erst im Fall von weiteren Verstößen drohen stufenweise Sanktionen, etwa die Einschränkung der Internet-Bandbreite“, erläutert Ehlers.
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