Filesharing-Urteil: Britin muss 16.000 Pfund zahlen

In Großbritannien ist eine Frau wegen Filesharings zu einer Schadensersatzzahlung von knapp über 6000 Pfund an den US-Spielentwickler Topware Interactive verurteilt worden. Hinzu kommen rund 10.000 Pfund Gerichtskosten. Wie die BBC berichtet, hatte das Unternehmen nach dem Auftauchen von über 500 illegalen Kopien des Spiels „Dream Pinball 3D“ in Online-Tauschbörsen bereits im Jahr 2007 eine breit angelegte Anti-Piraterie-Kampagne initiiert.

Das nun gesprochene Urteil ist das erste seiner Art in Großbritannien. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau das urheberrechtlich geschützte Spiel ohne Autorisierung des Rechteinhabers über Filesharingseiten wie eMule, eDonkey oder Gnutella zum Download angeboten hat. Dem Bericht zufolge laufen in diesem Zusammenhang noch drei weitere Verfahren.

„Die Entschädigungssumme, die das Gericht verhängt hat, ist bezeichnend und soll für andere Nutzer abschreckend wirken“, erklärt David Gore, Partner der britischen Anwaltskanzlei Davenport Lyons, die Topware Interactive vertritt. „Das Urteil zeigt, dass direkte Maßnahmen gegen Rechtsverletzer eine wichtige und effektive Waffe im Kampf gegen Online-Piraterie sind.“

Gleichzeitig wies der Anwalt darauf hin, dass der vorliegende Rechtsspruch nur „der erste von vielen“ sei. Man habe detaillierte Informationen zu tausenden Filesharern gesammelt, die unter dem Verdacht stehen, das Spiel illegal untereinander getauscht zu haben. „Gegen sie alle könnten nun gerichtliche Schritte eingeleitet werden“, so Gore.

„Filesharing ist ein Massenphänomen. Bei der Menge an Tauschbörsennutzern würde eine Verfolgung des Einzelnen das Problem einer Unmenge an Strafverfahren mit sich bringen“, sagt Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Die GVU habe deshalb kein Interesse an einer Kriminalisierung des einzelnen Nutzers. „Wir konzentrieren uns in unserem rechtlichen Vorgehen vor allem auf die Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide, die Ausgangspunkte für die massenhaften Downloads.“

Die GVU schlägt daher einen abgestuften Sanktionsmechanismus vor, das sogenannte „Graduated Response“-Verfahren. „Hierbei werden Nutzer zunächst per Warn-E-Mail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen. Erst im Fall von weiteren Verstößen drohen stufenweise Sanktionen, etwa die Einschränkung der Internet-Bandbreite“, erläutert Ehlers.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

4 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago