Der Skandal um illegal gehandelte Kundendaten nimmt immer größere Ausmaße an: Laut einem Bericht der Sendung „Kriminalreport“ von NDR und WDR hat sich ein Callcenter in Bremerhaven Zugriff auf Datenbanken der Deutschen Telekom verschafft und die dort gespeicherten Informationen weiterverkauft. Insgesamt sollen die Telekom-Datenbanken persönliche Angaben zu insgesamt 30 Millionen Kunden enthalten.
Bereits vergangenen Dienstag war in Schleswig-Holstein eine CD mit 17.000 Datensätzen aufgetaucht, die neben Namen, Adressen, Telefonnummern und Geburtsdaten auch Konteninformationen enthielt. Der Callcenter-Mitarbeiter Detlef Tiegel hatte die CD an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weitergegeben. Sie sei nur eine „Kostprobe“ gewesen – insgesamt hätte er Zugriff auf 1,5 Millionen Kundendaten, erklärte Tiegel.
Dem Landesamt für Datenschutz in Kiel wurde gestern eine neue CD mit weiteren 130.000 Datensätzen zugespielt. „Es gibt in Deutschland einen schwunghaften illegalen Handel mit Verbraucherdaten“, zitiert „Die Welt“ Gerd Billen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Verbraucherschutzzentralen (VZBV), Millionen Bürger seien die Opfer. Billen machte die Probe aufs Exempel und leierte am vergangenen Freitag ein Scheingeschäft an. Seine Mitarbeiter konnten innerhalb von zwei Tagen 6 Millionen Datensätze von Bundesbürgern für lediglich 850 Euro kaufen.
Ein Datensatz besteht aus Name, Adresse, Telefonnummer und bei 4 der 6 Millionen auch aus Kontoverbindungen. Die Angaben waren auf zwei CDs gespeichert und wurden gestern dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar übergeben. „Daten sind heute eine Handelsware mit erheblichem wirtschaftlichem Wert“, sagt dieser. „Aber die gesetzlichen Vorschriften reichen nicht mehr aus, ihren Missbrauch zu verhindern und zu sanktionieren.“
Daher fordern Verbraucher- und Datenschützer sowie der Bund Deutscher Kriminalbeamter von der Bundesregierung schärfere Gesetze. Es müsse ein generelles Verbot für den gewerblichen Datenhandel ohne Einwilligung der Bürger geben – und dies müsse mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden.
Bundesdatenschützer Schaar verlangte zudem, dass eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten in Zukunft nicht mehr im Kleingedruckten der allgemeinen Geschäftsbedingungen auftauchen dürfe. Telefonisch abgeschlossene Verträge sollten zudem erst nach einer schriftlichen Bestätigung ihre Gültigkeit erlangen. Weitere Forderung: Der Datenschutz müsse ins Grundgesetz.
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