Die neueste Entwicklung des im Frühsommer wieder eskalierten Streits um die Rechtmäßigkeit und das korrekt Vorgehen beim Kauf von und Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen kommt überraschend: Ausnahmsweise geht es nicht um ein weitere einstweilige Verfügung oder eine neue Klage. Stattdessen gibt sich Microsoft versöhnlich.
Der Konzern rät Unternehmen, die sich für den Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen entscheiden, einen Händler zu wählen, der mit dem Hersteller zusammenarbeitet. Microsoft rückt damit zwar nicht von seiner – durchaus umstrittenen – Position ab, wonach das Übertragen von Nutzungsrechten an einer Software grundsätzlich der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Aber der Softwareriese räumt diese Möglichkeit erstmals auch offiziell und von sich aus als Beschaffungsweg für Unternehmen ein. Bisher war dieser Weg zwar auch schon möglich, und der Konzern erteilt rund 90 Prozent der Anfragen nach einer Rechteübertragung seine Zustimmung – aber ausdrücklich darauf hingewiesen wurde niemand.
Selbstverständlich versäumt Microsoft es nicht, auf das Risiko für Unternehmen hinzuweisen, die nicht ordnungsgemäß übertragene Softwarelizenzen kaufen oder beim Lizenzmanagement schlampern: „Stellt sich heraus, dass die Übertragung rechtswidrig war, darf der Kunde die Software erst wieder nutzen, wenn er ordnungsgemäße Lizenzen (nach-)erworben hat. Gegebenenfalls muss er zusätzlich Schadenersatz an den Hersteller zahlen.“
Dorothee Belz, Direktor Law und Corporate Affairs von Microsoft Deutschland, zeigt jedoch einen gangbaren Weg auf: „Diese Risiken können Kunden vermeiden, indem sie sich an Händler halten, die die Hersteller und damit die Rechteinhaber immer aktiv einbeziehen. Im Falle einer Prüfung muss nämlich das Unternehmen und nicht der Softwarehersteller oder der Händler beweisen, dass es sich bei der verwendeten Software um rechtmäßig lizenzierte Produkte handelt.“
Unausgesprochen, aber deswegen nicht weniger effektiv treibt Microsoft so einen Keil zwischen die Anbieter von Gebrauchtsoftware. Während Usedsoft in zahlreichen Gerichtsverfahren für eine uneingeschränkte Weiterverbreitung einmal korrekt bezahlter Software eintritt und dafür sogar vor den Bundesgerichtshof gehen will, setzt die Preo Software AG beim Lizenzkauf und -verkauf aus zweiter Hand auf die Kooperation mit den Herstellern.
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