Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat die sogenannte Omnibox von Google Chrome kritisiert, die alle Eingaben in den Browser an den Suchanbieter übermittelt, um dem Nutzer passende Websites vorzuschlagen. In einem Interview bestätigte Google, dass etwa zwei Prozent der auf diese Art erhaltenen Daten zusammen mit der IP-Adresse des sendenden Computers gespeichert würden.
„Uns beunruhigt, dass Chrome ein weiteres gigantisches Förderband ist, über das persönliche Informationen zur Internetnutzung in Googles Datentresore gelangen“, sagte Peter Eckersley von der EFF. „Google weiß schon jetzt viel zu viel darüber, was jeder von uns in einem bestimmten Moment denkt.“
Nach Auskunft von Google lässt sich die Übermittlung von Daten auf verschiedenen Wegen unterbinden: Zum einen können Nutzer im Browser eine andere Standardsuchmaschine einstellen oder die Funktion für automatische Vorschläge der Omnibox deaktivieren. Auch im „Incognito-Modus“, der die Privatsphäre beim Surfen schützen soll, werden laut Google keine Daten übermittelt.
Simon Davies, Gründer von Privacy International, bezeichnete die geringe Wertschätzung des Datenschutzes in Chrome und die unklaren Datenschutzbestimmungen als typisch für Google. „Genau deswegen wird Google Ärger mit den Aufsichtsbehörden in Europa bekommen“, erklärte Davies. „Damit wird sich Google selbst ein Bein stellen.“
Google hat bereits auf die Kritik der Datenschützer reagiert und die US-Nutzungsbedingungen von Chrome überarbeitet. Der umstrittene Paragraph 11 wurde gekürzt, in dem sich Google ursprünglich die unwiderruflichen und uneingeschränkten Rechte an allen übermittelten Daten gesichert hatte. Diese Klausel findet sich mit demselben Wortlaut auch in den Nutzungsbestimmungen von Google Docs. Nach der Änderung heißt es dort nur noch, dass alle Rechte beim Nutzer verbleiben. Die deutschen Nutzungsbedingungen enthalten bislang noch die alte Formulierung, sollen aber nach Angaben des Internetkonzern schnellstmöglich und rückwirkend angepasst werden.
„Um die Dinge möglichst einfach für unsere Nutzer zu halten, versuchen wir, für alle Produkte dieselben Nutzungsbedigungen zu verwenden“, teilte Google mit. „Manchmal, wie im Falle von Google Chrome, passen einzelne Passagen jedoch nicht zu einem speziellen Produkt.“
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