Rund 90 Prozent aller Urheberrechtsverletzungen finden heute im Internet statt oder haben dort ihren Ausgangspunkt. Besonders betroffen ist neben der Musik- vor allem die Filmwirtschaft. So waren mit 52 Prozent mehr als die Hälfte aller im Zeitraum von Januar bis Juni in deutschen Kinos gestarteten Filme online verfügbar. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Available for Download“ für das erste Halbjahr 2008, die das auf Rechteschutz im Internet spezialisierte Unternehmen P4M im Auftrag von Zukunft Kino Marketing durchgeführt hat.
Demnach tauchten die illegalen Raubkopien in der ersten Jahreshälfte im Durchschnitt bereits 1,9 Tage nach Kinostart im Netz auf. Von den ersten im Internet eingestellten Filmen wiesen dabei 63 Prozent eine gute Bild- und 24 Prozent eine gute Tonqualität auf.
Durch das illegale Kopieren und Verbreiten von Filmen entsteht nach Angaben der Filmwirtschaft allein in Deutschland alljährlich ein Schaden von mehreren hundert Millionen Euro. Sie hat daher für eine jetzt gestatrtete Aufklärungskampagne den Sloag „Raubkopierer sind Verbrecher und können sich nicht verstecken – auch nicht im Internet“ gewählt. „Mit unserer Promotion weisen wir darauf hin, dass die Rechteinhaber inzwischen über vielfältige Möglichkeiten verfügen, Raubkopierern on- und offline auf die Spur zu kommen. Im Internet sind Personen, die illegal up- oder downloaden, beispielsweise über ihre IP-Adresse identifizierbar“, erklärt Jan Oesterlin, Geschäftsführer von Zukunft Kino Marketing. Wer Raubkopien erstelle, verbreite oder herunterlade, müsse damit rechnen, erwischt zu werden.
Bei der Suche nach Online-Piraten setzt die Filmwirtschaft auf Techniken wie automatisierte Suchprogramme. Mithilfe forensischer Markierungen in Bild und Ton eines Kinofilms sollen die Rechteinhaber in jeder Stufe der illegalen Verwertung genau nachvollziehen können, in welchem Kino eine Aufnahme angefertigt wurde.
Unterstützung bei der Raubkopierer-Suche erhält die Filmwirtschaft durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). „Die GVU hat kein Interesse an einer Kriminalisierung des Einzelnen. Wir konzentrieren uns in unserem rechtlichen Vorgehen vor allem auf die Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide“, erklärt GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Ein Verfolgungsausmaß, bei dem etwa jeder „normale“ Filesharer gleich kriminalisiert werde, sei nicht sinnvoll und stelle zudem eine unlösbare Aufgabe für die Strafverfolgungsbehörden dar.
Die GVU schlage daher einen abgestuften Sanktionsmechanismus vor, das sogenannte „Graduated Response“-Verfahren, so Ehlers. „Dabei werden Nutzer zunächst per Warn-E-Mail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen. Erst im Fall von weiteren Verstößen drohen stufenweise Sanktionen wie die Einschränkung der Internetbandbreite.“ Zur Umsetzung dieses Modells spreche sich die GVU für eine Kooperation mit den Internetprovidern aus.
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