Nach der heutigen Datenschutz-Beratung des Bundeskabinetts, in der sich Vertreter von Bund und Ländern unter anderem auf die Anpassung einiger Passagen des Bundesdatenschutzgesetztes geeinigt haben, hat sich der Bitkom für einen effektiveren Vollzug des geltenden Datenschutzrechts und schärfere Sanktionen ausgesprochen. „Wir müssen vor allem dafür sorgen, dass kriminelle Vorgänge möglichst verhindert, zumindest aber schnell aufgeklärt und die Verantwortlichen bestraft werden“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer unter Hinweis auf die jüngsten Fälle des illegalen Handels mit Kundendaten.
Gleichzeitig fordert der Hightech-Verband eine gründliche Prüfung möglicher Gesetzesänderungen. Dies gelte insbesondere für die diskutierte „Opt-In“-Regelung, welche die obligatorische, aktive Einwilligung von Verbrauchern zur Datenweitergabe vorsieht. „Eine solche Einwilligung kann dort sinnvoll sein, wo Daten erhoben werden, ohne dass eine Kundenbeziehung besteht oder angebahnt wird, beispielesweise bei Gewinnspielen“, erläutert Scheer. Die Regelung dürfe aber kein Rundumschlag sein. Die Vorschriften müssten sich auf bestimmte Bereiche des gewerblichen Datenhandels beschränken. Zudem sollten sensible Informationen wie Konto- und Gesundheitsdaten besser geschützt werden als reine Adressdaten. Hier müsse noch stärker differenziert werden, auch bei der Frage der Einwilligungspflicht.
Vorsätzliche Rechtsverstöße sollten mit einer Abschöpfung von illegal erworbenen Gewinnen geahndet werden. Auch eine Erhöhung des Bußgeldrahmens sei denkbar, so der Bitkom-Präsident. Das Strafmaß müsse aber auch ausgeschöpft werden. „Bisher ist das selten der Fall. Es gibt vor allem ein Defizit im Vollzug, nicht in der Gesetzgebung.“ Der Hightech-Verband befürworte daher eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Zudem plädiert der Bitkom dafür, das deutsche Datenschutzrecht auf seine Aktualität hin zu überprüfen. „Wir haben in vielen Bereichen sehr strenge Vorschriften, müssen die Gesetze aber immer wieder an die digitale Welt anpassen“, so Scheer. Eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes dürfe aber kein Schnellschuss sein. „Man darf den Datenschutz nicht mit Hauruck-Methoden behandeln.“
Für überzogen hält der Verband etwa ein generelles Verbot der Datenweitergabe in der Wirtschaft, da seiner Ansicht nach die Gefahr bestehe, dass bei einem Totalverbot manche Produkte und Services nicht mehr angeboten werden könnten. Unternehmen sollten Kunden noch stärker als bisher auf ihre Rechte hinweisen. Scheer: „Wir brauchen mündige Kunden. Ohne das Vertrauen der Kunden kann kein Anbieter auf Dauer erfolgreich sein.“
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